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   BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B   

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https://dejure.org/2001,19089
BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B (https://dejure.org/2001,19089)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B (https://dejure.org/2001,19089)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2001 - B 7 AL 14/01 B (https://dejure.org/2001,19089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis der Vorlage der formgerechten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen bis zum Ablauf der Beschwerdefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKHVV; ZPO § 117 Abs. 2, § 117 Abs. 4
    Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (233)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
    Von der Vorlage der Erklärung kann zwar abgesehen werden, wenn der Antragsteller auf eine bereits im vorausgegangenen Rechtszug abgegebene Erklärung Bezug nimmt und glaubhaft dartut, daß in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber den früheren Angaben eine Veränderung nicht eingetreten ist (vgl BGH NJW 1983, 2145 ff [BGH 16.03.1983 - IVb ZB 73/82]).

    Der Kläger hat im übrigen in seinem Antrag vom 6. Januar 2001 weder auf die in dem Verfahren B 7 AL 166/00 B eingereichte Erklärung vom 27. August 2000 Bezug genommen noch sonst dargetan, daß in seinen gegenwärtigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eine Veränderung gegenüber den unter dem 27. August 2000 gemachten Angaben nicht eingetreten ist (vgl BGH FamRZ 1983, 579 - 581; BGH HFR 1986, 480).

  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
    Wird Prozeßkostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beantragt, ist jedoch erforderlich, daß das Gesuch einschließlich der - vollständigen - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht wird, sofern der Antragsteller nicht ohne sein Verschulden auch hieran gehindert war (BSG SozR 1750 § 117 Nrn 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nrn 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344 [BGH 12.07.2000 - VIII ZR 99/99]).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
    Wird Prozeßkostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beantragt, ist jedoch erforderlich, daß das Gesuch einschließlich der - vollständigen - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht wird, sofern der Antragsteller nicht ohne sein Verschulden auch hieran gehindert war (BSG SozR 1750 § 117 Nrn 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nrn 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344 [BGH 12.07.2000 - VIII ZR 99/99]).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
    Wird Prozeßkostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beantragt, ist jedoch erforderlich, daß das Gesuch einschließlich der - vollständigen - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht wird, sofern der Antragsteller nicht ohne sein Verschulden auch hieran gehindert war (BSG SozR 1750 § 117 Nrn 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nrn 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344 [BGH 12.07.2000 - VIII ZR 99/99]).
  • BSG, 31.03.1998 - B 7 AL 54/98 B

    Form- und fristgerechte Beantragung der Prozeßkostenhilfe, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
    Andernfalls würde er besser als ein nicht der Prozeßkostenhilfe bedürftiger Beschwerdeführer gestellt (BSG, Beschluß vom 3. Juni 1997 - 7 BAr 32/97 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 12. Dezember 1997 - 7 BH (Ar) 30/97 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 31. März 1998 - B 7 AL 54/98 B -, unveröffentlicht).
  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 20/19 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Da sich der Inhalt der Erklärung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beziehen muss, haben Beteiligte grundsätzlich bei jedem prozessual selbständigen Antragsverfahren erneut eine Erklärung unter Nutzung des amtlichen Vordrucks abzugeben (BSG Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 13 R 290/18 B - juris RdNr 5) .

    Eine Konstellation, in der im PKH-Verfahren ausnahmsweise von der Vorlage einer aktuellen Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgesehen werden kann (vgl dazu BSG Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 13 R 290/18 B - juris RdNr 5; BGH Beschluss vom 16.3.1983 - IVb ZB 73/82 - NJW 1983, 2145) , hat nicht vorgelegen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung musste sich der Kläger bei der Abgabe der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO des Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe erneut bedienen (vgl BSG Beschluss v. 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B = juris Rn. 6 m.w.N).

    Die Abgabe einer Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO war im vorliegenden Fall auch nicht ausnahmsweise entbehrlich, da der Kläger bei Antragstellung nicht auf eine bereits gegenüber dem Sozialgericht abgegebene Erklärung Bezug genommen und glaubhaft dargetan hat, dass in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber den früheren Angaben eine Veränderung nicht eingetreten ist (vgl. BSG Beschluss v. 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B = juris Rn. 7 m.w.N).

  • BSG, 11.01.2018 - B 9 SB 87/17 B

    PKH-Verfahren

    Für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes grundsätzlich Voraussetzung, dass sowohl der Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 S 1 SGG, § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formulars, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (vgl BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH VersR 1981, 884; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
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